Bauantrag

Erstellung und Abwicklung des Bauantrags

Mit einem neuen Bauantrag reichen Sie meist die Planung und Ihren Bebauungsplan für einen Neubau ein. Damit Sie von einer erfolgreichen Überprüfung profitieren können, übernehmen wir die Planung und Ausarbeitung für Sie und bringen den Antrag schnellstmöglich voran.

Für die Erstellung und Einreichung eines neuen Bauantrags ist entscheidend, dass dieser von einem Bauvorlageberechtigten eingereicht wird. Hierzu gehören beispielsweise Ingenieure, Bauträger oder Architekten, weshalb diese Leistung in der Regel professionell durchgeführt wird. Entsprechend einfach ist es auch, die Anfertigung des Bauantrags auszulagern, um nicht alle benötigten Details und Informationen selbst zusammensuchen zu müssen. Das mit der Abgabe und Prüfung verbundene Baugenehmigungsverfahren unterscheidet sich in der Folge von Bundesland zu Bundesland. So lassen sich die Ergebnisse der Überprüfung teilweise online einsehen, in anderen Fällen nur schriftlich.

Sollten Sie einen Neubau mit weniger als 30 Quadratmetern planen, was für Häuser und Wohnungen meist nicht bedeutsam ist, können Sie sogar ganz ohne Bauantrag bauen. Anders ist es bei größeren Bauprojekten sowie pauschal bei allen Einfamilienhäusern, für die immer ein Antrag gestellt werden muss. Anschließend werden im Bauantrag eine Bauzeichnung vom Sachverständigen, ein Lageplan, eine umfassende Beschreibung des Projekts, die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche, weitere Angaben zur Entwässerung sowie Nachweise zur Statik, zum Wärme- und zum Brandschutz. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung und stehen Ihnen kompetent zur Seite.

Schon gewusst?

Bei einem frühzeitigen Baubeginn oder einer Errichtung ganz ohne Baugenehmigung erwarten Sie Strafen von bis zu 50.000 Euro. Entscheiden Sie sich aus diesem Grund besser für den rechtlich einwandfreien Weg und beginnen Sie mit dem Hausbau erst nach Vorlage der Baugenehmigung.

Nächster Schritt: Erstellung Baubeschreibung