Bebauungspläne

Jedes für den Siedlungs- und Gewerbebau vorgesehene Areal verfügt über einen entsprechenden Bebauungsplan. In ihm ist seitens der Kommune festgelegt, wo und in welcher Art und Weise das Grundstück bebaut werden darf.

Im Bebauungsplan ist beispielsweise festgelegt, ob eine ein- oder zweistöckige Bebauung vorgesehen ist oder welche Haustypen genehmigt werden. Auch bestimmte Anforderungen an das Erscheinungsbild, wie etwa die Fassadengestaltung mit ortsüblichen Klinkersteinen oder die Farbe der Dachziegel kann festgeschrieben sein. Schon an dieser Stelle wird deutlich, dass sich die persönliche Vorstellung vom eigenen Traumhaus nicht überall verwirklichen lässt. Oft setzt der Bebauungsplan der Individualität deutliche Grenzen, die nicht verhandlungsfähig sind.

Aus Sicht der Kommunen ist ein Bebauungsplan mit seinen Regeln durchaus verständlich und bei näherer Betrachtung auch durchaus im Sinne der Bauherren. Denn über den Bebauungsplan wird „Wildwuchs“ unterschiedlicher Bauformen unterbunden und ein einheitlicher Charakter der Siedlung gewährleistet. Dabei geht es in den meisten Fällen weniger um die Frage des Stils, sondern um den Schutz der Anwohnerinteressen. So können mehrstöckige Häuser die anliegenden Grundstücke verschatten. Auch die Grenzabstände können bei einer vermischten Bebauung ebenso zum Problem werden wie Mehrfamilienhäuser auf Grundstücken, die nicht über ausreichenden Parkraum für die Bewohner verfügen. Ein Bebauungsplan ist also keineswegs nur als Einschränkung zu betrachten.

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